Freitag, 8. Mai 2020

Langfristige Anschlusshilfen für psychiatrieerfahrene Menschen

Stellungnahme des Landesverbandes Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg e.V. 

Thema: Sicherstellung langfristiger Anschlussversorgung für schwerer erkrankte seelisch leidende Menschen

Vorbemerkungen zur Unterarbeitsgruppe (UAG) Anschlussversorgung am 27.5.2020 im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Vorab stellt sich uns die Frage, ob die UAG nur die Patienten der psychiatrischen Kliniken in Blick hat, für die die Kliniken kein passendes Hilfsangebot außerhalb der Klinik finden oder ob es grundsätzlich darum geht für psychiatrieerfahrenen Menschen eine langfristige Anschlussversorgung sicher zu stellen, wenn diese für sie sinnvoll erscheint. Zum Beispiel im Bereich der Wohnungslosenhilfe und bei Menschen, die schwerer erkrankt und vom Hilfesystem nur schlecht berücksichtigt bei ihren Angehörigen leben, scheint uns eine Betrachtung angezeigt. Bisher lag unseres Erachtens der Fokus fast ausschließlich bei den klinischen Patienten.

Nach Lektüre der Stellungnahmen erscheinen uns folgende Bereiche für die Diskussion wesentlich:

  1. Das Entlassmanagement der Kliniken

  2. Die Struktur und die Prozesse im GPV

  3. Besondere Wohnformen

  4. Forensik


  1. Entlassmanagement

Unseres Erachtens ist das Entlassmanagement der Kliniken eine wichtige Stellschraube für die langfristige Anschlussversorgung von schwerer eingeschränkten Patienten der Kliniken. Bei der Themenauswahl anlässlich der Trialogtreffen mit der Psychiatriekoordination der Stadt Freiburg, wurden von den Angehörigen und den Psychiatrieerfahrenen die Entlassung aus den Kliniken und die folgende Anschlussversorgung aus vielen anderen Vorschlägen, als das wichtigste Thema für Freiburg ausgewählt. Unserer Erfahrung nach sind auch in anderen Regionen hier weitere Maßnahmen sinnvoll – speziell auch konkret das interne Vorgehen der Kliniken, was die Entlassung anbelangt.

Wir haben uns bisher im LVPEBW zu wenig mit dem Entlassmanagement der Kliniken beschäftigt und uns eher auf die Vorgänge im GPV konzentriert. Deswegen hier nur eine erste Sammlung der Aspekte, die wir für wichtig ansehen. Gerne sind wir bereit diesbezüglich mit den psychiatrischen Kliniken zusammen zu arbeiten, um unser Wissen im Dialog in Planung und Konzipierung des Entlassmanagement einzubringen.


    1. Die Entlassung muss so frühzeitig wie möglich Bestandteil der klinischen Behandlung sein und in den Behandlungsteams reflektiert werden, auch wenn noch kein konkreter Handlungsbedarf besteht.

    2. Das Umfeld des Patienten muss frühzeitig für den späteren Verbleib des Patienten in den Blick genommen werden. Wenn sinnvoll unter Einbezug der Angehörigen.

    3. Die Klinik muss aktiver und gut vernetzter Akteur im GPV sein.

    4. Der Patient muss jederzeit über die Aktivitäten der Klinik mit anderen Institutionen informiert sein und diesen zustimmen.

    5. Der Patient muss gut über die möglichen Angebote in der Region informiert sein, auch wenn die Beratung der Zielgruppe der UAG teilweise mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein könnte.

    6. Wir weisen darauf hin, dass es auch Personen der Zielgruppe der UAG Anschlussversorgung gibt, die nach der Entlassung nicht (mehr) in den Einflussbereich des GPV kommen. Teilweise werden sie nach der klinischen Behandlung zum Beispiel von der Wohnungslosenhilfe betreut oder leben wieder bei ihren Angehörigen außerhalb des Hilfesystems.


  1. Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) 

Der GPV ist uns der wichtigste Ansatzpunkt, um die Anschlussversorgung sinnvoll zu gestalten. Anschließend an die bisherige Diskussion in der UAG hier unsere Gedanken dazu.

    1. Hilfeplankonferenz (HPK)

Der LVPEBW ist seit Jahren ein Befürworter der Hilfeplankonferenzen. Dies scheint uns ein sehr gutes Werkzeug für eine bedarfsgerechte Feststellung zu sein, welcher Leistungserbringer das beste Angebot für den Leistungsberechtigten vorhält. Auch mit dem neuen SGB IX halten wir es für unbedingt notwendig, dass es im GPV zumindest eine ähnliche Struktur wie die HPK gibt. Die Leistungserbringer müssen unbedingt angemessen einbezogen werden. Neben der Vermittlung von Hilfe, schafft die HPK eine hohe Transparenz innerhalb des GPVs, was auch für die Feststellung des Gesamtbedarfs an Hilfen von großer Bedeutung ist. Darüber hinaus erhöht sich auch die Transparenz für die Selbsthilfevertreter, die Vorgänge im GPV besser zu verstehen. Wichtig ist dabei, dass die Vertreter der Leistungserbringer in der HPK Entscheidungsbefugnis haben und nicht maßgebliche Entscheidungen zuerst trägerintern rückkoppeln müssen.


    1. Versorgungsverpflichtung

    1. Weiter halten wir es für sehr wichtig, dass alle Leistungsanbieter konsequent das gemeinsame Ziel verfolgen, allen Hilfesuchenden ein gemeindenahes Angebot machen zu können! Hier gilt es, dass das Spannungsverhältnis zwischen Kooperation und Konkurrenz gut ausbalanciert ist und sich nicht schädlich für den Betroffenen auswirkt. 

Wir sind einverstanden von einer Versorgungsverantwortung zu sprechen, um einen fachlich eindeutigen Begriff zu haben (siehe Stellungnahme der Liga), auch um mit dem Namen mehr an den guten Willen zu appellieren, als an die Pflicht. Es ist in der Hilfesystematik (leider?) nicht möglich, die Leistungserbringer zu verpflichten ein Angebot zu machen.


  1. Gesamtbedarf
    Nach unseren Beobachtungen, ist die Ermittlung des tatsächlichen Gesamtbedarfs im GPV nach wie vor sehr verbesserungswürdig und weiterhin müssen Anstrengungen unternommen werden, gute Verfahren zu entwickeln, die einen Überblick im GPV erlauben, wer wo welche Hilfe benötigt. Der Umstand das geschaffene Plätze auch Bedarf erzeugen, sollte bei den Überlegungen berücksichtigt werden, damit es nicht sogar in bestimmten Bereichen zur Überversorgung kommt, was zu einer unnötigen Psychiatriesierung von Betroffenen führt.



  1. Besondere Wohnformen


Für die Anschlussversorgung der Zielgruppe der UAG, sind die besonderen Wohnformen von ausschlaggebender Bedeutung. Hier kann man von unserer Seite nur immer wieder daran appellieren, dass

    1. Psychiatrieerfahrene nicht in weit entfernte Wohnformen verlegt werden.

    2. die überwiegende Mehrzahl der psychisch erkrankten Bewohner Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, aber sehr oft in reinen (Fach-)Pflegeheimen wohnen.

    3. konsequent weiter auch nach ambulanten Lösungen für die Betroffenen gesucht wird.

    4. das Recoverykonzept in allen Bereichen der Psychiatrie angewandt wird – auch in den (geschlossenen) Wohnformen.

    5. .noch relativ junge Psychiatrieerfahrene nicht in (Alten-)Pflegeheimen wohnen müssen.


  1. Forensik

    Als letzten Punkt bemerken wir, dass die Anschlussversorgung für Psychiatrieerfahrene aus der Forensik besonders schwierig ist. Diese Menschen sind nach wie vor von der Psychiatrie vernachlässigt, was den Übergang in den ambulanten Bereich anbelangt.

Rainer Höflacher am 9.5.2020

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