Donnerstag, 7. Juni 2018

Bundesteilhabegesetz für Anfänger

Habt ihr schon was vom Bundesteilhabegesetz gehört? Irgendwie und irgendwo sicherlich. Die Profis bemühen mal wieder den Begriff Paradigmenwechsel, d. h. bestehende Regeln und Vorgehensweisen werden grundsätzlich geändert und die Dinge werden vollkommen neu gesehen. Es würde ein ganzes Buch füllen, wenn ich nur ansatzweise beschreiben würde, wo sich mit dem Bundesteilhabegesetz - kurz BTHG - etwas ändert. Also greife ich das heraus was mir gerade so einfällt.

Es gibt ja in der Behindertenhilfe und Psychiatrie schon lange den Begriff Personenzentrierung, das heißt, dass der Betroffene im Mittelpunkt steht und die Hilfen bzw. die Institutionen, die diese Hilfen anbieten, sich nach ihm richten müssen. Es wird auch gesagt, man richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Im BTHG wird diese Denkweise zur Maxime erhoben und versucht dies konsequent durchzusetzen. Dabei sind viele Leistungserbringer, so nennt man diejenigen, die bei dem Betroffenen die gewährten Leistungen durchführen, nicht gerade begeistert.

Bisher lief vieles über Pauschalen, das heißt es wurde gemeinsam überlegt, welche Hilfe notwendig ist und dafür bekam der Leistungserbringer monatlich einen festen Geldbetrag mit dem er die gewählten Ziele mit dem Betroffenen zusammen erreichen soll. Wie genau er das macht war nur grob geregelt. Nun sollen aber zwischen dem Leistungsträger - das ist der, der die Hilfen bezahlt und leider auch ermittelt - und dem Betroffenen selbst festgelegt werden welche Ziele es gibt und mit welchen Leistungen diese erreicht werden sollen. Der Leistungserbringer hat dabei nichts mehr zu sagen.

Zudem sollen die Pauschalen abgeschafft werden und die Hilfen im einzelnen abgerechnet werden. Das heißt, ein gemeinsamer Arztbesuch bekommt einen Preis oder ein längeres Gespräch zwischen Profi und Betroffenem auch. Das heißt es wird eine Summe über die ganzen Leistungen gebildet und das bekommt der Leistungserbringer vom Betroffenen - man spricht auch vom Leistungsberechtigten - bezahlt. Der wiederum bekommt es gewährt von dem neuen Amt Eingliederungshilfe. Wer dann wem die Rechnung stellt und wer wem das Geld überweist, habe ich nicht verstanden.

Es ist klar, dass das für den Leistungsträger und den Leistungserbringer ganz schön kompliziert wird, wenn er sich jede Leistung einzeln anschauen muss und nicht mehr ein ganzes Bündel von Leistungen mit einer Pauschale verrechnen darf. Man erhofft sich dadurch, dass der Leistungsberechtigte dann genau das bekommt, was er braucht. Manche Optimisten glauben sogar, dass die Eingliederungshilfe, so nennt man dieses Finanzierungsverfahren, kostengünstiger wird.

Übrigens haben die Leistungen, die so finanziert werden, immer das Ziel die Teilhabe des Betroffenen zu erhöhen. Es gibt dabei die soziale Teilhabe, die Teilhabe an Arbeit und die Teilhabe an Bildung. Und da es sich dabei um ein Bundesgesetz handelt, heißt dieses logischer Weise Bundesteilhabegesetz.

Beendigung des Blogs "Rainers Welt"

Liebe Freunde und Leser, vielen Dank, dass ihr mir über die Jahre hinweg die Treue gehalten habt oder erst seit kurzem hier mitlest oder heu...